Hier finden Sie Informationen zur nationalen Alkoholgesetzgebung sowie zur Alkoholpolitik der einzelnen EU-Staaten sowie der Schweiz. Eine Übersicht zu den europäischen Promillegrenzen finden Sie hier. Der pro-Kopf-Verbrauch bezieht sich auf Angaben der WHO (2003)
Pro Kopf Verbrauch 10,6 l reiner Alkohol pro Jahr. Alkohol-Spezialität: Genever.
Die Grenzwerte für Alkohol im Strassenverkehr wurden in Belgien mit dem Verkehrsgesetz vom März 2006 neu geregelt und auf 0,5 mg/g im Blut bzw. 0,22 mg/l in der Atemluft festgesetzt.
Bei Überschreitung gelten folgende gestaffelte Sanktionen:
Pro Kopf Verbrauch 5,9 l reiner Alkohol pro Jahr. Alkohol-Spezialität: Wein.
Die Grenzwerte für Alkohol im Strassenverkehr wurden in Bulgarien auf 0,5 mg/g im Blut bzw. 0,25 mg/l in der Atemluft festgesezt. Als Sanktionen drohen:
Pro Kopf Verbrauch 9,84 l reiner Alkohol pro Jahr. Alkohol-Spezialitäten: Bier, Aquavit, Bitterliköre.
Der Grenzwert für Alkohol im Strassenverkehr wurde in Dänemark auf 0,5 mg/g im Blut festgesezt. Als Sanktion droht mindestens eine Geldstrafe von 540 euro;.
Pro Kopf Verbrauch 10,71 l reiner Alkohol pro Jahr (WHO,2003). Alkohol-Spezialitäten: Bier, Weißwein, Weinbrand, Korn, Obstbrand.
Der Grenzwert für Alkohol im Strassenverkehr wurde auf 0,5 mg/g im Blut bzw. 0,25 mg/l in der Atemluft festgesezt. Die Ordnungswidrigkeit wird für Ersttäter mit einer Geldstrafe von 500 euro; (§ 24a StVG) sowie einem Fahrverbot von 1 Monat geahndet.
Oberhalb von 1,10 mg/g im Blut besteht ein Straftatbestand nach §§ 315c, 316 StGB.
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